1. Entwurf des Managementplans für das FFH-Gebiet „Schwenower Forst Ergänzung" - Hinweise können bis zum 5. Juni gegeben werden

Der 1. Entwurf des Managementplans zum FFH-Gebiet "Schwenower Forst Ergänzung" (EU-Nr. DE 3850-303, Landes-Nr. 715) (Landkreis Oder-Spree, Gemeinden Storkow und Rietz-Neuendorf an der Ahrensdorfer Chaussee) sowie die dazugehörigen Karten stehen zum Download hier bereit:

 

Textfassung:

Managementplan für das FFH-Gebiet "Schwenower Forst Ergänzung" (1. Entwurf)

 

Karten:

Karte 1: Landnutzung und Schutzgebiete (Lageübersicht)

Karte 2: Bestand und Bewertung der Lebensraumtypen des Anhangs I FFH-Richtlinie und weiterer wertgebender Biotope

Karte 3: Habitate und Fundorte der Arten des Anhangs II FFH-Richtlinie

Karte 4: Maßnahmen

Karte 5: Eigentümerstruktur

Karte 6: Biotoptypen

 

Hinweise, Anregungen oder konkrete Änderungsvorschläge zum Planentwurf können bis zum 05.06.2020 gerne möglichst konkret zu einzelnen Kapiteln und Maßnahmen an das mit der Erstellung beauftragte Büro „LB Planer + Ingenieure“ (siehe Ansprechpartner) gerichtet werden. Bei Bedarf und nach (telefonischer) Anmeldung können Sie ein analoges Exemplar in der Naturparkverwaltung Dahme-Heideseen (Sitz in Prieros) einsehen.

Die eingegangenen Hinweise werden im 2. Entwurf bzw. in der Endfassung des Managementplans berücksichtigt. Die sonst regulär stattfindende, abschließende öffentliche Sitzung zur Vorstellung und finalen Abstimmung der Hinweise und Änderungen ist aufgrund der aktuellen Gefährdungslage vorbehalten und wird erforderlichenfalls digital und über Einzelgespräche ersetzt.

 

Hintergrundinformationen:

Für Fauna-Flora-Habitat- (FFH-)Gebiete in Brandenburg sollen in Zusammenarbeit von Planungsbüros, Landeigentümern und Nutzern Schutz- und Bewirtschaftungspläne (Managementpläne) erarbeitet werden. Grundlage dafür ist das sog. Handbuch zur Managementplanung für FFH-Gebiete im Land Brandenburg. Die im Naturpark liegenden 29 FFH-Gebiete sind zumeist bereits bestehende Naturschutzgebiete. Der Naturpark Dahme-Heideseen hat diese Arbeiten koordiniert und das Büro „LB Planer + Ingenieure“ mit der Planerstellung beauftragt. Die verantwortlichen Mitarbeiter haben in den vergangenen zwei Jahren die für die "Schwenower Forst Ergänzung" maßgeblichen Lebensräume (bzw. Lebensraumtypen, kurz LRT) und Tier-/Pflanzenarten in diesem Gebiet untersucht und im Austausch mit den zuständigen Behörden sowie den Flächeneigentümern und -nutzern Erhaltungs-/Entwicklungsziele und entsprechende Schutz- und Bewirtschaftungsmaßnahmen formuliert, die in dem Managementplan festgehalten werden.

Das FFH-Gebiet "Schwenower Forst Ergänzung" zeichnet sich im Besonderen durch ein Schwerpunktvorkommen von streng geschützten und vom Aussterben bedrohten Lurch-Arten aus, u.a. Kammmolch und Rotbauchunke. In einigen Jahren wandern beispielsweise nur vom Norden der Landesstraße bis zu 1000 Tiere zum Reichardsluch, weshalb hier auch besondere Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen ergriffen werden müssen (siehe auch Meldung zum Amphibienschutzzaun).

Managementpläne sind verbindliche Fachpläne für die Naturschutzverwaltungen. Sie sind für Eigentümer und Nutzer nicht verbindlich, zeigen jedoch auf, was aus fachlicher Sicht notwendig ist, um die Lebensräume und Arten in den FFH-Gebieten zu schützen und zu fördern. Ziel ist, die in den Managementplänen vorgeschlagenen Maßnahmen möglichst einvernehmlich mit den Eigentümern und Nutzern umzusetzen. Das FFH-Gebiet "Schwenower Forst Ergänzung" zählt zu den über 600 Fauna-Flora-Habitat-Gebieten im Land Brandenburg. Zusammen mit den Vogelschutzgebieten bilden sie das europäische Schutzgebietsnetz „Natura 2000“. Gesetzliche Grundlage zur Ausweisung der FFH-Gebiete ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie aus dem Jahr 1992.

Öffentlichkeitsbeteiligung: Im Rahmen der Managementplanung fanden neben dem ersten öffentlichen Treffen der regionalen Arbeitsgruppe (das zweite geplante Treffen vom 18.03.20 wurde digital ersetzt) bisher drei weitere Einzeltermine mit den zuständigen Behörden (Umweltamt, untere Forstbehörde, Landesforst) statt, um die fachlich erforderlichen Maßnahmen für die maßgeblichen Lebensräume und Arten gemeinsam zu erörtern und abzustimmen. Weitere Flächeneigentümer/-nutzer werden im Verlauf je nach Relevanz einbezogen.

FFH-Managementpläne liefern die unterstützende Basis für zuständige Landesbehörden, Landeigentümer und Nutzer unter anderem für die Beantragung von Fördergeldern und die spätere Umsetzung von Maßnahmen.

 

Häufig gestellte Fragen zu Natura 2000 und FFH-Managementplanung

 

Gebiet

  • Naturpark Dahme-Heideseen

Kategorien

  • Natura 2000
  • Natura2000 - Projekttagebuch

Meldung vom 07.05.2020