1. Entwurf des Managementplans für das FFH-Gebiet „Stintgraben" - Hinweise können bis zum 8. Juni gegeben werden
Der 1. Entwurf des Managementplans zum FFH-Gebiet "Stintgraben" (EU-Nr. DE 3848-303, Landes-Nr. 45) (Landkreis Dahme-Spreewald, Amt Schenkenländchen, Gemeinde Groß Köris) sowie die dazugehörigen Karten stehen zum Download hier bereit:
Textfassung:
Managementplan für das FFH-Gebiet "Stintgraben" (1. Entwurf)
Karten:
Textkarte: Landwirtschaftliche Nutzflächen
Karte 1: Landnutzung und Schutzgebiete
Karte 3: Habitate und Fundorte der Arten des Anhangs II FFH-Richtlinie
Hinweise, Anregungen oder konkrete Änderungsvorschläge zum Planentwurf können bis zum 08.06.2020 möglichst konkret zu einzelnen Kapiteln und Maßnahmen an das mit der Erstellung beauftragte Büro „planland GbR“ (siehe Ansprechpartner) gerichtet werden. Bei Bedarf und nach (telefonischer) Anmeldung können Sie ein analoges Exemplar in der Naturparkverwaltung Dahme-Heideseen (Sitz in Prieros) einsehen.
Die eingegangenen Hinweise werden im 2. Entwurf bzw. in der Endfassung des Managementplans berücksichtigt. Die sonst regulär stattfindende, abschließende öffentliche Sitzung zur Vorstellung und finalen Abstimmung der Hinweise und Änderungen (geplant für Juli 2020) ist aufgrund der aktuellen Gefährdungslage vorbehalten und wird erforderlichenfalls digital und über Einzelgespräche ersetzt.
Hintergrundinformationen:
Für Fauna-Flora-Habitat- (FFH-)Gebiete in Brandenburg sollen in Zusammenarbeit von Planungsbüros, Landeigentümern und Nutzern Schutz- und Bewirtschaftungspläne (Managementpläne) erarbeitet werden. Grundlage dafür ist das sog. Handbuch zur Managementplanung für FFH-Gebiete im Land Brandenburg. Die im Naturpark liegenden 29 FFH-Gebiete sind zumeist bereits bestehende Naturschutzgebiete. Der Naturpark Dahme-Heideseen hat diese Arbeiten koordiniert und das Büro „planland GbR“ mit der Planerstellung beauftragt. Die verantwortlichen Mitarbeiter haben in den vergangenen zwei Jahren die für die "Stintgraben" maßgeblichen Lebensräume (bzw. Lebensraumtypen, kurz LRT) und Tier-/Pflanzenarten in diesem Gebiet untersucht und im Austausch mit den zuständigen Behörden sowie den Flächeneigentümern und -nutzern Erhaltungs-/Entwicklungsziele und entsprechende Schutz- und Bewirtschaftungsmaßnahmen formuliert, die in dem Managementplan festgehalten werden.
Das FFH-Gebiet "Stintgraben" zeichnet sich im Besonderen durch den nacheiszeitlichen Dahmeverlauf, ein ehemals charakteristisches Vorkommen des Binnenstints sowie ein sensibles Moor im Norden und die extensiv genutzten Grünlandflächen aus.
Managementpläne sind verbindliche Fachpläne für die Naturschutzverwaltungen. Sie sind für Eigentümer und Nutzer nicht verbindlich, zeigen jedoch auf, was aus fachlicher Sicht notwendig ist, um die Lebensräume und Arten in den FFH-Gebieten zu schützen und zu fördern. Ziel ist, die in den Managementplänen vorgeschlagenen Maßnahmen möglichst einvernehmlich mit den Eigentümern und Nutzern umzusetzen. Das FFH-Gebiet "Stintgraben" zählt zu den über 600 Fauna-Flora-Habitat-Gebieten im Land Brandenburg. Zusammen mit den Vogelschutzgebieten bilden sie das europäische Schutzgebietsnetz „Natura 2000“. Gesetzliche Grundlage zur Ausweisung der FFH-Gebiete ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie aus dem Jahr 1992.
Öffentlichkeitsbeteiligung: Im Rahmen der Managementplanung fanden neben den öffentlichen und behördeninternen Treffen der regionalen Arbeitsgruppe bisher vier weitere Einzeltermine mit den zuständigen Behörden (Umweltamt - untere Naturschutz- und Wasserbehörde; zuständiger Wasser- und Bodenverband) und Flächennutzern statt, um die fachlich erforderlichen Maßnahmen für die maßgeblichen Lebensräume und Arten gemeinsam zu erörtern und abzustimmen.
FFH-Managementpläne liefern die unterstützende Basis für zuständige Landesbehörden, Landeigentümer und Nutzer unter anderem für die Beantragung von Fördergeldern und die spätere Umsetzung von Maßnahmen. Ziel ist, die in den Managementplänen vorgeschlagenen Maßnahmen möglichst einvernehmlich mit den Eigentümern und Nutzern umzusetzen. Insbesondere für die Naturschutzverwaltung besteht aber die Verpflichtung, einen günstigen Erhaltungszustand der Arten und Lebensräume zu sichern oder zu entwickeln.
Häufig gestellte Fragen zu Natura 2000 und FFH-Managementplanung
Gebiet
- Naturpark Dahme-Heideseen
Kategorien
- Natura 2000
- Natura2000 - Projekttagebuch
Meldung vom 08.05.2020