1. Entwurf des Managementplans für die FFH-Gebiete „Mühlenfließ-Sägebach“ und "-Ergänzung" - Hinweise können bis zum 17. September gegeben werden
Der 1. Entwurf des Managementplanes (MP) zu den FFH-Gebieten DE 3847-302 "Mühlenfließ-Sägebach" und DE 3847-311 "Mühlenfließ-Sägebach Ergänzung" im Amt Schenkenländchen (Gemeinde Teupitz) sowie die dazugehörigen Karten stehen zum Download hier bereit:
Textfassung:
Managementplan für die FFH-Gebiete "Mühlenfließ-Sägebach" und "-Ergänzung" (1. Entwurf)
Karten:
FFH 164 "Mühlenfließ-Sägebach"
Karte 1: Landnutzung und Schutzgebiete
Karte 3: Habitate und Fundorte der Arten des Anhangs II FFH-Richtlinie
Zusatzkarte: Eigentümerstruktur
FFH 716 "Mühlenfließ-Sägebach Ergänzung"
Karte 1: Landnutzung und Schutzgebiete
Karte 3: Habitate und Fundorte der Arten des Anhangs II FFH-Richtlinie
Zusatzkarte: Eigentümerstruktur
Bei Bedarf und nach Anmeldung können Sie ein analoges Exemplar in der Naturparkverwaltung einsehen.
Hinweise, Anregungen oder konkrete Änderungsvorschläge zum Plan können bis zum 17. September 2019, z.B. anhand des Formblattes (Word-Dokument), an das mit der Erstellung des Managementplans beauftragte Büro „planland“ (siehe Ansprechpartner) gerichtet werden.
Hintergrundinformationen:
Für Fauna-Flora-Habitat- (FFH-)Gebiete in Brandenburg sollen in Zusammenarbeit von Planungsbüros, Landeigentümern und Nutzern Schutz- und Bewirtschaftungspläne (Managementpläne) erarbeitet werden. Die im Naturpark liegenden 29 FFH-Gebiete sind zumeist bereits bestehende Naturschutzgebiete.
Der Naturpark Dahme-Heideseen hat diese Arbeiten koordiniert und das Büro „planland“ mit der Planerstellung beauftragt. Die verantwortlichen Mitarbeiter haben in den vergangenen zwei Jahren die für die Mühlenfließ-Gebiete maßgeblichen Lebensräume (bzw. Lebensraumtypen, kurz LRT) und Arten in diesem Gebiet untersucht und im Austausch mit den regionalen Landeigentümern und Nutzern sowie den zuständigen Behörden Erhaltungs-/Entwicklungsziele und entsprechende Schutz- und Bewirtschaftungsmaßnahmen formuliert, die in dem Managementplan festgehalten werden.
Managementpläne sind verbindliche Fachpläne für die Naturschutzverwaltungen. Sie sind für Eigentümer und Nutzer nicht verbindlich, zeigen jedoch auf, was aus fachlicher Sicht notwendig ist, um die Lebensräume und Arten in den FFH-Gebieten zu schützen und zu fördern. Im Rahmen der Managementplanung fanden insgesamt 6 Einzeltermine mit den landwirtschaftlichen Flächennutzern und dem zuständigen Wasser- und Bodenverband statt, um die fachlich erforderlichen Maßnahmen für die maßgeblichen Lebensräume und Arten gemeinsam zu erörtern und abzustimmen. FFH-Managementpläne liefern die unterstützende Basis für zuständige Landesbehörden, Landeigentümer und Nutzer unter anderem für die Beantragung von Fördergeldern und die spätere Umsetzung von Maßnahmen.
Die FFH-Gebiete „Mühlenfließ-Sägebach“ und "Mühlenfließ-Sägebach Ergänzung" zählen zu den über 600 Fauna-Flora-Habitat-Gebieten im Land Brandenburg. Zusammen mit den Vogelschutzgebieten bilden sie das europäische Schutzgebietsnetz „Natura 2000“. Gesetzliche Grundlage zur Ausweisung der FFH-Gebiete ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie aus dem Jahr 1992.
Gebiet
- Naturpark Dahme-Heideseen
Kategorien
- Natura 2000
- Natura2000 - Projekttagebuch
Meldung vom 19.08.2019