1. Entwurf des Managementplans zum FFH-Gebiet „Schwenower Forst" - Hinweise können bis zum 23. Juni gegeben werden
Der 1. Entwurf des Managementplans zum FFH-Gebiet "Schwenower Forst" (EU-Nr. DE 3850-301, Landes-Nr. 250) (Landkreis Oder-Spree, Gemeinden Storkow und Tauche) sowie die dazugehörigen Karten stehen zum Download hier bereit:
Textfassung:
Managementplan für das FFH-Gebiet "Schwenower Forst" (1. Entwurf)
Karten:
Karte 1: Landnutzung und Schutzgebiete (Lageübersicht)
Hinweise, Anregungen oder konkrete Änderungsvorschläge zum Planentwurf können bis zum 23.06.2020 möglichst konkret zu einzelnen Kapiteln und Maßnahmen an das mit der Erstellung beauftragte Büro „LB Planer + Ingenieure“ (siehe Ansprechpartner) gerichtet werden. Bei Bedarf und nach (telefonischer) Anmeldung können Sie ein analoges Exemplar in der Naturparkverwaltung Dahme-Heideseen (Sitz in Prieros) einsehen.
Die eingegangenen Hinweise werden im 2. Entwurf bzw. in der Endfassung des Managementplans berücksichtigt. Die sonst regulär stattfindende, abschließende öffentliche Sitzung zur Vorstellung und finalen Abstimmung der Hinweise und Änderungen ist aufgrund der aktuellen Gefährdungslage für Juni/Juli vorbehalten.
Hintergrundinformationen:
Für Fauna-Flora-Habitat- (FFH-)Gebiete in Brandenburg sollen in Zusammenarbeit von Planungsbüros, Landeigentümern und Nutzern Schutz- und Bewirtschaftungspläne (Managementpläne) erarbeitet werden. Grundlage dafür ist das sog. Handbuch zur Managementplanung für FFH-Gebiete im Land Brandenburg. Die im Naturpark liegenden 29 FFH-Gebiete sind zumeist bereits bestehende Naturschutzgebiete. Der Naturpark Dahme-Heideseen hat diese Arbeiten koordiniert und das Büro „LB Planer + Ingenieure“ mit der Planerstellung beauftragt. Die verantwortlichen Mitarbeiter haben in den vergangenen zwei Jahren die für den "Schwenower Forst" maßgeblichen Lebensräume (bzw. Lebensraumtypen, kurz LRT) und Tier-/Pflanzenarten untersucht und im Austausch mit den zuständigen Behörden sowie den Flächeneigentümern und -nutzern Erhaltungs-/Entwicklungsziele und entsprechende Schutz- und Bewirtschaftungsmaßnahmen formuliert, die in dem Managementplan festgehalten werden.
Managementpläne sind verbindliche Fachpläne für die Naturschutzbehörden und durch andere Behörden zu beachten oder zu berücksichtigen. Sie sind für Eigentümer und Nutzer nicht verbindlich, zeigen jedoch auf, was aus fachlicher Sicht notwendig ist, um die Lebensräume und Arten in den FFH-Gebieten zu erhalten. Ziel ist, die in den Managementplänen vorgeschlagenen Maßnahmen möglichst einvernehmlich mit den Eigentümern und Nutzern umzusetzen. Das FFH-Gebiet "Schwenower Forst" zählt zu den über 600 Fauna-Flora-Habitat-Gebieten im Land Brandenburg. Zusammen mit den Vogelschutzgebieten bilden sie das europäische Schutzgebietsnetz „Natura 2000“. Gesetzliche Grundlage zur Ausweisung der FFH-Gebiete ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie aus dem Jahr 1992.
Öffentlichkeitsbeteiligung: Im Rahmen der Managementplanung fanden neben dem ersten öffentlichen Treffen der regionalen Arbeitsgruppe (das zweite geplante Treffen vom 18.03.20 wurde digital ersetzt) bisher 4 weitere Einzeltermine mit den zuständigen Behörden (Landesbetrieb Forst, untere Forstbehörden, untere Naturschutzbehörde) statt, um die fachlich erforderlichen Maßnahmen für die maßgeblichen Lebensräume und Arten zum FFH-Gebiet "Schwenower Forst" gemeinsam zu erörtern und abzustimmen.
FFH-Managementpläne liefern die unterstützende Basis für zuständige Landesbehörden, Landeigentümer und Nutzer unter anderem für die Beantragung von Fördergeldern und die spätere Umsetzung von Maßnahmen. Insbesondere für die Naturschutzverwaltung besteht die Verpflichtung, einen günstigen Erhaltungszustand der Arten und Lebensräume zu sichern oder zu entwickeln.
Häufig gestellte Fragen zu Natura 2000 und FFH-Managementplanung
Gebiet
- Naturpark Dahme-Heideseen
Kategorien
- Natura 2000
- Natura2000 - Projekttagebuch
Meldung vom 20.05.2020