Entwurf des Managementplans für das FFH-Gebiet „Replinchener See“ - Hinweise können bis zum 19. Juni gegeben werden

Der Entwurf des Managementplanes (MP) zum FFH-Gebiet 249 "Replinchener See" sowie die dazugehörigen Karten stehen zum Download hier bereit:

 

Textfassung:

Managementplan für das FFH-Gebiet "Replinchener See" (1. Entwurf)

 

Karten:

Karte 1: Landnutzung und Schutzgebiete

Karte 2: Bestand und Bewertung der Lebensraumtypen des Anhangs I FFH-Richtlinie und weiterer wertgebender Biotope

[Karte 3: Habitate und Fundorte der Arten des Anhangs II FFH-Richtlinie - ENTFÄLLT]

Karte 4: Maßnahmen

Zusatzkarte: Eigentümerstruktur

 

Hinweise, Anregungen oder konkrete Änderungsvorschläge zum Planentwurf können bis zum 19. Juni 2019, z.B. anhand des Formblattes (Word-Dokument), an das mit der Erstellung des Managementplans beauftragte Büro „Institut für angewandte Gewässerökologie GmbH“ (siehe Ansprechpartner) gerichtet werden.

 

Hintergrundinformationen:

Für Fauna-Flora-Habitat- (FFH-)Gebiete in Brandenburg sollen in Zusammenarbeit von Planungsbüros, Landeigentümern und Nutzern Schutz- und Bewirtschaftungspläne (Managementpläne) erarbeitet werden. Der Naturpark Dahme-Heideseen hat diese Arbeiten koordiniert und das Büro „Institut für angewandte Gewässerökologie GmbH“ mit der Planerstellung beauftragt. Die verantwortlichen Mitarbeiter haben in den vergangenen zwei Jahren die für das FFH-Gebiet „Replinchener See“ maßgeblichen Lebensräume (bzw. Lebensraumtypen, kurz LRT) und Arten in diesem Gebiet untersucht und im Austausch mit den regionalen Landeigentümern und Nutzern sowie den zuständigen Behörden Schutz- und Bewirtschaftungsmaßnahmen formuliert, die in dem Managementplan festgehalten werden.

Managementpläne sind verbindliche Fachpläne für die Naturschutzverwaltungen. Sie sind für Eigentümer und Nutzer nicht verbindlich, zeigen jedoch auf, was aus fachlicher Sicht notwendig ist, um die Lebensräume und Arten in den FFH-Gebieten zu schützen. Im Rahmen der Managementplanung fand ein Einzeltermin mit dem Flächeneigentümer (Forstverwaltung) statt, um die fachlich erforderlichen Maßnahmen für die maßgeblichen Lebensräume und Arten gemeinsam zu erörtern und abzustimmen. FFH-Managementpläne liefern die unterstützende Basis für zuständige Landesbehörden, Landeigentümer und Nutzer unter anderem für die Beantragung von Fördergeldern und die spätere Umsetzung von Maßnahmen. Das FFH-Gebiet „Replinchener See“ zählt zu den über 600 Fauna-Flora-Habitat-Gebieten im Land Brandenburg. Zusammen mit den Vogelschutzgebieten bilden sie das europäische Schutzgebietsnetz „Natura 2000“. Gesetzliche Grundlage zur Ausweisung der FFH-Gebiete ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie aus dem Jahr 1992.

Gebiet

  • Naturpark Dahme-Heideseen

Kategorien

  • Natura 2000
  • Natura2000 - Projekttagebuch

Meldung vom 21.05.2019